Die Initiative
Die TIROLER VERSICHERUNG vergibt zum 200-Jahr-Jubiläum im Rahmen der Initiative „FrauTIROLER“ 200 000 Euro an Projekte und Vorhaben in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino, die Frauen und Kinder stärken, unterstützen und befähigen. Nicht nur, aber besonders auch in Notsituationen. Wir fördern nachhaltige Projekte, die einen Unterschied machen.
Im Mittelpunkt stehen für uns:
- Gewaltfreiheit! Gewalt – vor allem gegen Frauen und Kinder – ist ein Armutszeugnis für eine Gesellschaft, die sich als „zivilisiert“ bezeichnet. Wir unterstützen daher primär alle Initiativen, die dem entgegenwirken und/oder Opfern von Gewalt beistehen und schützen.
- Umfassende Chancengerechtigkeit. In Gesellschaft, Beruf, Bildung oder Freizeit. Projekte, die dazu beitragen, für alle geschlechterspezifischen Diskriminierungen und Benachteiligungen sensibel zu sein; die vor allem junge Frauen bestärken, sich aktiv und selbstbewusst dagegen zu wehren.
- Kinder sind das schwächste Glied unserer Gesellschaft – und zugleich die Basis für unsere Zukunft. Es gilt, ihre vielfältigen Talente zu fördern. Sie vor Gewalt und Diskriminierung zu schützen. Sie in all diesen Dingen zu stärken. Wir fördern Projekte, die Kinder dazu befähigen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich
- Projekte, die in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino umgesetzt werden und den dort lebenden Menschen zugute kommen.
- Projekte, die Kinder/Frauen sowie Chancengerechtigkeit/Gewaltprävention als inhaltlichen Schwerpunkt haben.
- Projekte, die einen nachhaltigen Charakter haben.
- Projekte, die nachvollziehbar beabsichtigen, zu den angestrebten gesellschaftlichen Veränderungen (gegen Gewalt, für Chancengerechtigkeit, Unterstützung in Notsituationen …) beizutragen bzw. Missstände zu beseitigen.
- bereits bestehende Initiativen (sofern sie nicht noch im Jahr 2021 beendet werden) als auch neue Projekte, deren Umsetzung spätestens mit 1. Juli 2022 startet.
- Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen.
- einmalige Aktivitäten oder Events werden im Rahmen dieser Aktion nicht unterstützt. Ebenso ist keine Unterstützung von Einzelpersonen vorgesehen, auch herkömmliche Sponsorings, vor allem aus dem Kultur- und Sportbereich fallen nicht in den vorgesehenen Förderbereich.
Wer und wie?
- Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder (= Versicherungsnehmer*innen) der TIROLER über 18 Jahre mit einem Hauptwohnsitz in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino. Sie können eigene Projekte oder Projekte Dritter einreichen. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig.
- Die Einreichung erfolgt ausschließlich online auf frautiroler.info. Eine Fachjury ermittelt, ob das eingereichte Projekt den Vorgaben entspricht. Ist dies der Fall, gelangt das Projekt zur Online-Abstimmung.
- Die erfolgreiche Einreichung wird per E-Mail bestätigt.
- Postalische Einsendungen können aus administrativen Gründen nicht berücksichtigt werden.
- Einreichschluss ist der 7. November 2021.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Einreichung
- Folgende Angaben sind für die Einreichung erforderlich:
- Kurzbeschreibung des Projekts (mindestens 100 Zeichen)
- Nutzen des Projektes im Sinne der Bewertungskriterien
- Realistische Projektkosten und beantragter Förderbetrag
- Mindestens ein Bild bzw. eine Grafik/Logo, repräsentativ für das Projekt
Hinweise zu Bildmaterial: Fotos bzw. Grafiken dienen dazu, das Projekt zu veranschaulichen. Diese können im JPG-Format gesendet werden und dürfen max. 1,5 MB Dateigröße aufweisen. Falls kein Bildcredit (Urheber) angegeben wird, wird hier der Name des eingereichten Projekts angeführt.
Nicht ausreichend begründete oder unrealistische Projektkosten führen zum Ausschluss des Projektes. Es liegt im Ermessen der Jury, beantragte Förderbeträge zu kürzen. Ebenso kann die Jury bei neuen Erkenntnissen jederzeit und ohne Begründung Projekte wieder aus dem Voting ausschließen.
- Mit der Projekteinreichung verbunden ist folgende Einverständniserklärung:
Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass die TIROLER VERSICHERUNG die eingereichten Ideen und Bilder zu redaktionellen und zu Werbezwecken im Rahmen des Förderpreises FrauTIROLER zeitlich, räumlich, sachlich und inhaltlich uneingeschränkt veröffentlichen und reproduzieren darf. Der*die Einreicher*in wird namentlich erwähnt. Es besteht kein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen in Folge der Teilnahme am Wettbewerb. Der*die Einreicher*in ist einverstanden damit, dass Name, Wohnort und Idee in der Presse und auf den Webseiten www.tiroler.at und frautiroler.info sowie den Social-Media-Kanälen der TIROLER veröffentlicht werden. Die Einreicher*innen akzeptieren, dass die Entscheidungen der Jury endgültig sind. Das Einreichformular ist wahrheitsgemäß und so vollständig wie möglich auszufüllen.
- Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen bzw. bei nennenswerten Falschangaben behält sich die TIROLER das Recht vor, entsprechende Personen ohne Angabe von Gründen von der Initiative auszuschließen. Das gilt auch, wenn Teilnehmer*innen sich durch Manipulationen Vorteile verschaffen. In diesem Fall können Förderpreise auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
Auswahlverfahren
- Nach der Einreichung beurteilt eine Fachjury die Förderwürdigkeit des Projektes und gibt es zur Online-Abstimmung auf frautiroler.info frei.
- Die Fachjury besteht aus erfahrenen Expert*innen aus anerkannten sozialen Einrichtungen/Institutionen in Tirol. Die Jury agiert autonom, die TIROLER wird auf die Entscheidungen der Jury keinen Einfluss nehmen.
- Der Jury steht es frei, Verantwortliche der Projekte zu kontaktieren um Rückfragen zu stellen. Ebenso kann die Jury jederzeit andere fachkundige Personen in die Entscheidungsfindung einbeziehen
- Die Online-Abstimmung startet, sobald das erste Projekt von der Jury zum Voting freigegeben wurde, frühestens aber am 3. September 2021.
- Bis zum 31. Dezember 2021 können alle Bewohner*innen der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino für ihr(e) Lieblingsprojekt(e) abstimmen. Pro IP-Adresse und pro Tag kann eine Stimme abgegeben werden.
- Topf 1: 100 000 Euro werden über die Online-Abstimmung vergeben. Dabei gilt: je mehr Stimmen, umso höher die Förderung (pro Prozent der Stimmen 1000 Euro, jedoch höchstens 10 000 Euro). Liegen die Projektkosten unter 10.000 Euro gelten diese als Höchstförderbetrag.
- Topf 2: Die Fachjury verteilt weitere 100 000 Euro. Sie kann einerseits bereits eingereichte Projekte fördern (auch über den Maximalbetrag von 10 000 Euro hinaus) oder zusätzliche Projekte nominieren.
- Die Preisträger*innen werden Ende November schriftlich oder telefonisch verständigt.
- Die Auszahlung des Förderpreises erfolgt mit Projektstart bzw. sofort (bei bereits laufenden Projekten).
- Die Preisträger*innen müssen die zweckgebundene Verwendung des Förderpreises nachweisen. Dies geschieht in Form eines Projektberichts (inklusive Kostenaufstellung) bis spätestens 31. Oktober 2022.